Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.02.2009

Rechtsprechung
   BFH, 27.01.2010 - I R 35/09   

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https://dejure.org/2010,393
BFH, 27.01.2010 - I R 35/09 (https://dejure.org/2010,393)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2010 - I R 35/09 (https://dejure.org/2010,393)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - I R 35/09 (https://dejure.org/2010,393)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchst. e
    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • openjur.de

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e, GG Art 3
    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • Bundesfinanzhof

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 3 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG 1997 vom 24.03.1999, Art 3 GG
    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Abzinsung eines Gesellschafterdarlehens bei Zweckbindung

  • rewis.io

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • rewis.io

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 S. 1; BGB § 488
    Abzinsung von unverzinslichen Gesellschaftsdarlehen ohne feste Laufzeit bei Annahme einer Fortdauer der Kapitalüberlassung für mindestens weitere zwölf Monate am Bilanzstichtag; Begründung einer "Verzinslichkeit" aufgrund der bloßen Zweckbindung eines Darlehens; ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 S. 1; BGB § 488
    Abzinsung von unverzinslichen Gesellschaftsdarlehen ohne feste Laufzeit bei Annahme einer Fortdauer der Kapitalüberlassung für mindestens weitere zwölf Monate am Bilanzstichtag; Begründung einer "Verzinslichkeit" aufgrund der bloßen Zweckbindung eines Darlehens; ...

  • datenbank.nwb.de

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzinsung von unverzinslichen Gesellschaftsdarlehen ohne feste Laufzeit bei Annahme einer Fortdauer der Kapitalüberlassung für mindestens weitere zwölf Monate am Bilanzstichtag; Begründung einer "Verzinslichkeit" aufgrund der bloßen Zweckbindung eines Darlehens; ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zweckgebundenheit von Gesellschafterdarlehen begründet keine Verzinslichkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzinsungspflicht für Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 250
  • BB 2010, 950
  • BB 2011, 45
  • DB 2010, 590
  • BStBl II 2010, 478
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.10.2009 - I R 4/08

    Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus BFH, 27.01.2010 - I R 35/09
    Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 abzuzinsen, wenn sie zwar keine feste Laufzeit haben, die Darlehensnehmerin aber am Bilanzstichtag mit einer Fortdauer der Kapitalüberlassung für mindestens weitere zwölf Monate rechnen kann (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 6. Oktober 2009 I R 4/08, BFHE 226, 347)       .

    Die bloße Zweckbindung eines Darlehens begründet keine "Verzinslichkeit" i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 (ebenfalls Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 6. Oktober 2009 I R 4/08, BFHE 226, 347)      .

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats gilt § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG 1997 auch für Verbindlichkeiten aus Darlehen, die eine Kapitalgesellschaft von ihrem Gesellschafter erhalten hat (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2009 I R 4/08, BFHE 226, 347).

    Auch insoweit hält der Senat an seiner im Beschluss in BFHE 226, 347 vertretenen Ansicht fest.

    Einer solchen steht im Zusammenhang mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG 1997 nicht gleich, dass die Unverzinslichkeit eines Gesellschafterdarlehens wirtschaftlich durch erhöhte Ausschüttungen an den Gesellschafter ausgeglichen werden kann; auch insoweit verweist der Senat auf seinen Beschluss in BFHE 226, 347.

    Vielmehr kommt es, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, in erster Linie auf die tatsächlichen Verhältnisse an (Beschluss in BFHE 226, 347, m.w.N. zum Schrifttum; ebenso auch Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 6 EStG Rz 683; Werndl in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 6 Rz D 30).

    Daher begründet ein mit gesetzlicher Frist kündbares Darlehen jedenfalls dann, wenn nach den Erfahrungen der Vergangenheit keine alsbaldige Kündigung droht, aus ertragsteuerrechtlicher ebenso wie aus bewertungsrechtlicher Sicht (vgl. dazu die Nachweise im Senatsbeschluss in BFHE 226, 347) keine Verbindlichkeit mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten.

    d) Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Klägerin gegen die vom Gesetzgeber getroffene Regelung teilt der Senat nicht; insoweit wird erneut auf den Beschluss in BFHE 226, 347 verwiesen.

    Denn wie im Zusammenhang mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 (dazu Senatsbeschluss in BFHE 226, 347) greift auch hier insoweit der Gedanke durch, dass die gesetzliche Regelung auf wirtschaftlich nachvollziehbaren Erwägungen beruht, weder unverhältnismäßig ist noch gegen den Gleichheitssatz verstößt und deshalb vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers abgedeckt ist.

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 27.01.2010 - I R 35/09
    Vielmehr greift insoweit die Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) durch, nach der die Gewährung eines Nutzungsvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein kann (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).

    Dazu ist zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des FG dazu zu verweisen, dass die für den Großen Senat tragenden Erwägungen (z.B. BFH-Beschluss in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.3.c) von der gesetzlichen Neuregelung nicht berührt werden und dass zudem bei Annahme einer verdeckten Nutzungseinlage die in § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG 1997 angelegte nachfolgende Aufzinsung der Darlehensverbindlichkeit ebenfalls neutralisiert werden müsste, wofür keine gesetzliche Grundlage erkennbar ist.

  • FG Köln, 15.01.2009 - 13 K 4781/04

    Zur Frage, ob unverzinsliche Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen nach § 6

    Auszug aus BFH, 27.01.2010 - I R 35/09
    Die gegen die Änderungsbescheide gerichtete Klage hatte nur teilweise Erfolg; das FG entschied, dass das FA die Abzinsungsbeträge fehlerhaft berechnet und die Erbbauzinsen zu Unrecht dem Gewerbeertrag zugerechnet habe, die angefochtenen Bescheide aber ansonsten rechtmäßig seien (FG Köln, Urteil vom 15. Januar 2009  13 K 4781/04).

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1199 abgedruckt.

  • BFH, 15.07.1998 - I R 24/96

    Rückstellung wegen Leistung einer Sparprämie

    Auszug aus BFH, 27.01.2010 - I R 35/09
    Ebenso geht der Einwand der Klägerin fehl, dass eine Abzinsung ein verdecktes Kreditgeschäft voraussetze und dass ein solches nur dann vorliege, wenn entweder der Schuldner vorzeitig zum Barwert erfüllen oder eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden könne (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. Juli 1998 I R 24/96, BFHE 186, 388, 392, BStBl II 1998, 728, 730; Niedersächsisches FG, Urteil vom 15. Mai 2002  6 K 727/98, EFG 2002, 1370, m.w.N.): Das FG hat zu Recht ausgeführt, dass diese Sicht zwar nach der für das Streitjahr geltenden Rechtslage den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht (§ 253 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs i.d.F. vor der Geltung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25. Mai 2009, BGBl I 2009, 1102), denen aber für den Bereich des Steuerrechts § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 vorgeht (§ 5 Abs. 6 EStG 1997).
  • FG München, 21.01.2004 - 7 V 4930/03

    Keine Abzinsung von Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtung trotz

    Auszug aus BFH, 27.01.2010 - I R 35/09
    b) Der Streitfall gibt keinen Anlass zu einer Auseinandersetzung mit der von der Revision angesprochenen Frage, welche Rechtsfolge § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 im Zusammenhang mit Pauschalrückstellungen auslöst (vgl. dazu Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 26. Mai 2005, BStBl I 2005, 699, Tz. 27; FG München, Beschluss vom 21. Januar 2004  7 V 4930/03, EFG 2004, 641; Kiesel/Görner in Herrmann/Heuer/ Raupach, EStG/KStG, § 6 EStG Rz 1165, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2002 - 6 K 727/98

    Abzinsung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 27.01.2010 - I R 35/09
    Ebenso geht der Einwand der Klägerin fehl, dass eine Abzinsung ein verdecktes Kreditgeschäft voraussetze und dass ein solches nur dann vorliege, wenn entweder der Schuldner vorzeitig zum Barwert erfüllen oder eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden könne (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. Juli 1998 I R 24/96, BFHE 186, 388, 392, BStBl II 1998, 728, 730; Niedersächsisches FG, Urteil vom 15. Mai 2002  6 K 727/98, EFG 2002, 1370, m.w.N.): Das FG hat zu Recht ausgeführt, dass diese Sicht zwar nach der für das Streitjahr geltenden Rechtslage den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht (§ 253 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs i.d.F. vor der Geltung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25. Mai 2009, BGBl I 2009, 1102), denen aber für den Bereich des Steuerrechts § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 vorgeht (§ 5 Abs. 6 EStG 1997).
  • BFH, 26.10.1994 - II R 2/92

    Berücksichtigung eines Valutabetrages durch die Übernahme von Schulden beim Kauf

    Auszug aus BFH, 27.01.2010 - I R 35/09
    Letztere rechtfertigen aber eine Bewertung der Darlehensverbindlichkeit unter dem Nennwert nur dann, wenn der Darlehensnehmer den Zinsvorteil zumindest zum Teil an einen anderen weitergeben muss (BFH-Urteil vom 9. Juli 1982 III R 15/79, BFHE 136, 299, BStBl II 1982, 639; ähnlich zum Bewertungsrecht BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).
  • BFH, 09.07.1982 - III R 15/79

    Schulden aus niedrig verzinslichen öffentlichen Wohnungsbaudarlehen sind

    Auszug aus BFH, 27.01.2010 - I R 35/09
    Letztere rechtfertigen aber eine Bewertung der Darlehensverbindlichkeit unter dem Nennwert nur dann, wenn der Darlehensnehmer den Zinsvorteil zumindest zum Teil an einen anderen weitergeben muss (BFH-Urteil vom 9. Juli 1982 III R 15/79, BFHE 136, 299, BStBl II 1982, 639; ähnlich zum Bewertungsrecht BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 32/07

    Ansammlung und Abzinsung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung und

    Dies werde durch die neuere Rechtsprechung bestätigt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Oktober 2009 I R 4/08, BFHE 226, 347, BStBl II 2010, 177; BFH-Urteil vom 27. Januar 2010 I R 35/09, BFHE 228, 250, BStBl II 2010, 478).

    Die Abzinsung beruht auf der typisierenden Vorstellung, dass eine erst in Zukunft zu erfüllende Verpflichtung den Schuldner weniger belastet als eine sofortige Leistungspflicht (BFH-Urteil in BFHE 228, 250, BStBl II 2010, 478, unter II.2.a der Gründe; BFH-Beschluss in BFHE 226, 347, BStBl II 2010, 177, unter II.3.a der Gründe; vgl. auch BTDrucks 14/23, S. 171).

    a) § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1999 ist mit dem GG vereinbar (vgl. BFH-Urteil in BFHE 228, 250, BStBl II 2010, 478, unter II.3.c der Gründe).

  • BFH, 20.11.2019 - XI R 46/17

    Zur Bewertung ungewisser Verbindlichkeiten; Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für

    Im Ergebnis sind daher die Regelungen zu Rückstellungen in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (von einer Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG geht auch die bisherige Rechtsprechung des BFH aus, s. BFH-Urteile vom 27.01.2010 - I R 35/09, BFHE 228, 250, BStBl II 2010, 478, Rz 28; vom 05.05.2011 - IV R 32/07, BFHE 233, 524, BStBl II 2012, 98, Rz 48 ff.).
  • BFH, 22.05.2019 - X R 19/17

    Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß

    Das durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung für nach dem 31. Dezember 1998 endende Wirtschaftsjahre eingeführte Abzinsungsgebot gründet auf der typisierenden Vorstellung, dass eine erst in Zukunft zu erfüllende Verpflichtung den Schuldner weniger belastet als eine sofortige Leistungspflicht (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 18. September 2018 - XI R 30/16, BFHE 262, 386, BStBl II 2019, 67, Rz 24, sowie in BFHE 259, 91, BStBl II 2018, 15, Rz 19; ebenso bereits BFH-Entscheidungen vom 6. Oktober 2009 - I R 4/08, BFHE 226, 347, BStBl II 2010, 177, unter II.3.a; vom 27. Januar 2010 - I R 35/09, BFHE 228, 250, BStBl II 2010, 478, unter II.2.a).

    (b) Die BFH-Rechtsprechung hat die Einführung der steuerrechtlichen Abzinsung von Verbindlichkeiten ebenso wie diejenige von Rückstellungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (BFH-Entscheidungen in BFHE 259, 91, BStBl II 2018, 15, Rz 21; in BFHE 226, 347, BStBl II 2010, 177, unter II.5.; in BFHE 228, 250, BStBl II 2010, 478, Rz 20, sowie in BFHE 233, 524, BStBl II 2012, 98, Rz 41 ff.).

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Rechtsprechung
   BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1505
BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07 (https://dejure.org/2009,1505)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2009 - VI R 40/07 (https://dejure.org/2009,1505)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - VI R 40/07 (https://dejure.org/2009,1505)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 42d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 2

  • openjur.de

    Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern, von denen jeder Steuerstraftäter ist; Gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen; Begründungspflicht

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 42d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 2

  • Betriebs-Berater

    Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern (Steuerstraftätern)

  • Betriebs-Berater

    Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern, von denen jeder Steuerstraftäter ist - Gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen - Begründungspflicht

  • Judicialis

    EStG § 42d Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 42d Abs. 3 S. 2; ; FGO § 102

  • rechtsportal.de

    EStG § 42d Abs. 1; EStG § 42d Abs. 3; FGO § 102
    Vorsätzlich begangene Steuerstraftat als Vorprägung des Ermessens des Finanzamtes

  • datenbank.nwb.de

    Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern, von denen jeder Steuerstraftäter ist

  • Der Betrieb

    Haftung für LSt ? Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Steuerstraftätern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsätzlich begangene Steuerstraftat als Vorprägung des Ermessens des Finanzamtes

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vorsätzlich begangene Steuerstraftat: Auswahlermessen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mehrere Haftungsschuldner als Steuerstraftäter

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auswahl von Haftungsschuldnern bei Steuerhinterziehung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Haftung von Steuerhinterzieher

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Lohnsteuer - Haftungsbescheid nach Steuerhinterziehung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Die Bedeutung des Arbeitnehmerbegriffs in den unterschiedlichen Rechtsgebieten
    Scheinselbstständigkeit
    Steuerrechtliche Bedeutung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 42d Abs 3 S 2, AO § 5
    Arbeitgeber; Auswahlermessen; Haftung; Lohnsteuer; Schwarzarbeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 306
  • NJW 2009, 1630
  • NZA 2009, 1082
  • BB 2009, 859
  • BB 2009, 995
  • DB 2009, 993
  • BStBl II 2009, 478
  • BStBl II 2010, 478
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07
    Anderenfalls ist sie im Regelfall fehlerhaft (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.).

    Hat jemand als Täter oder Teilnehmer eine vorsätzliche Steuerstraftat begangen, so ist es im Regelfall billig und gerecht, wenn ihn die Finanzbehörde für den Steuerschaden in Anspruch nimmt; sie würde vielmehr ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von der Inanspruchnahme freistellte; einer besonderen Begründung für die Ermessensausübung bedarf es in diesen Fällen nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil in BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.).

    Deshalb kann der haftende Steuerstraftäter nicht beanspruchen, dass statt seiner ein gleichrangig haftender Mittäter in Anspruch genommen wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil in BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.), selbst wenn die Haftungsschuld bei den übrigen Mittätern ebenso schnell und einfach nacherhoben werden kann.

    Offenlassen kann der erkennende Senat, ob der Umstand, dass das FA --mit einer möglicherweise fehlerhaften Begründung-- nicht auch die Empfänger der behaupteten Schwarzlohnzahlungen als weitere Haftungsschuldner in Anspruch genommen hat, den Kläger in eigenen Rechten verletzen und die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Haftungsbescheids bewirken kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 380).

  • BFH, 08.06.2007 - VII B 280/06

    Auswahlermessen bei Haftung des Haupttäters nach § 71 AO

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07
    Anderenfalls ist sie im Regelfall fehlerhaft (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.).

    Hat jemand als Täter oder Teilnehmer eine vorsätzliche Steuerstraftat begangen, so ist es im Regelfall billig und gerecht, wenn ihn die Finanzbehörde für den Steuerschaden in Anspruch nimmt; sie würde vielmehr ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von der Inanspruchnahme freistellte; einer besonderen Begründung für die Ermessensausübung bedarf es in diesen Fällen nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil in BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.).

    Auf die Heranziehung eines vorsätzlich an einer Steuerstraftat Beteiligten kann grundsätzlich nicht verzichtet werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1822).

    Deshalb kann der haftende Steuerstraftäter nicht beanspruchen, dass statt seiner ein gleichrangig haftender Mittäter in Anspruch genommen wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil in BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.), selbst wenn die Haftungsschuld bei den übrigen Mittätern ebenso schnell und einfach nacherhoben werden kann.

  • BFH, 22.07.1993 - VI R 116/90

    1. Der Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 EStG nur für die nach den

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07
    Das erstinstanzliche Gericht hat hierzu Feststellungen nachzuholen und insbesondere zu prüfen, ob der Kläger aufgrund unrichtiger Angaben in den Lohnkonten oder den Lohnsteuerbescheinigungen tatsächlich Lohnsteuer verkürzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 116/90, BFHE 171, 547, BStBl II 1993, 775).
  • FG Niedersachsen, 18.01.2001 - 11 K 270/99

    Fehlerhafte Ausübung des Auswahlermessens; Vorrangige Lohnsteuerhaftung des

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07
    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 371 veröffentlichten Gründen statt.
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Auch unter der Prämisse, dass ein Rangverhältnis der (Mit-)Veranstalter nicht besteht und die Gesamtschuldnerauswahl im weiten, lediglich durch das Willkürverbot begrenzen Ermessen der Behörde liegt, hat der Senat allerdings Zweifel, ob der Ausschluss einer Begründungspflicht in dieser Allgemeinheit mit Bundesrecht - namentlich mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - vereinbar ist (zur Frage, ob und inwieweit die Gesamtschuldnerauswahl begründet werden muss, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10 S. 101 einerseits; BFH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - VII R 17/03 - BFHE 204, 380 Rn. 24 und vom 12. Februar 2009 - VI R 40/07 - BFHE 224, 306 Rn. 16, ebenso BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 4/16 R - juris Rn. 23 m.w.N. andererseits).
  • BFH, 30.09.2010 - III R 39/08

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2

    Ist der Erlass einer Teileinspruchsentscheidung sachdienlich, entspricht es im Regelfall billigem Ermessen, eine Teileinspruchsentscheidung zu erlassen; das Entschließungsermessen ist daher in einer Weise vorgeprägt, dass keine weitere Begründung erforderlich ist (vgl. zur Betätigung des Ermessens im Falle der Haftungsinanspruchnahme BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 40/07, BFHE 224, 306, BStBl II 2009, 478, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Liege eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, sei das Entschließungsermessen der Finanzbehörde nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) insoweit vorgeprägt als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen sei und es einer besonderen Begründung der Ermessensausübung nicht bedürfe (Hinweis auf BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 - VI R 40/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 478).

    Im Falle einer Haftungsinanspruchnahme wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 71 AO) geht der Senat mit der ständigen Rechtsprechung des BFH von einer Vorprägung des Ermessens dahin gehend aus, dass es in jedem Fall - unabhängig von der Frage, ob noch weitere Personen als zusätzliche Haftungsschuldner in Betracht kommen - ermessensgerecht ist, den Täter oder den Gehilfen einer Steuerhinterziehung als Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH, Urteile vom 26. Februar 1991 - VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; vom 21. Januar 2004 - XI R 3/03, BStBl. II 2004, 919; Beschluss vom 14. Februar 2006 - VII B 119/05, BFH/NV 2006, 1246; Urteil vom 12. Februar 2009 - VI R 40/07, BStBl. II 2009, 478 m. w. N.).

  • BSG, 08.02.2023 - B 5 R 2/22 R

    Rückforderung einer überzahlten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von

    An die Stelle des "freien Beliebens" tritt bei öffentlich-rechtlichen Forderungen jedoch das fehlerfreie Auswahlermessen des Gläubigers (vgl BSG Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 7/12 R - SozR 4-5910 § 92c Nr. 2 RdNr 22; BSG Urteil vom 30.3.2017 - B 2 U 10/15 R - BSGE 123, 35 = SozR 4-2700 § 130 Nr. 1, RdNr 15; vgl auch BVerwG Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10, S 99 f = juris RdNr 20 f; BFH Urteil vom 2.12.2003 - VII R 17/03 - BFHE 204, 380, 387 f = juris RdNr 24; BFH Urteil vom 12.2.2009 - VI R 40/07 - BFHE 224, 306, 307 f = juris RdNr 16) .
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 5/20 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Durchsetzung der zivilrechtlichen

    Auf die Heranziehung eines vorsätzlich an einer Steuerstraftat Beteiligten könne grundsätzlich nicht verzichtet werden (vgl BFH Urteil vom 12.2.2009 - VI R 40/07 - BFHE 224, 306, 308 mwN) .
  • FG Hamburg, 18.12.2015 - 2 K 281/14

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen

    Einer besonderen Begründung für die Ermessensübung bedarf es in diesen Fällen nicht (BFH-Urteil vom 12.02.2009 VI R 40/07, BStBl II 2009 478).

    Deshalb kann der haftende Steuerstraftäter nicht beanspruchen, dass statt seiner ein gleichrangig haftender Mittäter in Anspruch genommen wird, selbst wenn die Haftungsschuld bei den übrigen Mittätern ebenso schnell und einfach nach erhoben werden kann (BFH-Urteil vom 12.02.2009 VI R 40/07, BStBl II 2009, 478, m. w. N.).

  • FG München, 01.07.2020 - 3 K 3072/18

    Hilfeleistung des Gehilfen - haftungsauslösende Gehilfentätigkeit

    Bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - wie vorliegend - ist eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO aber auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid - in einer Art der Vorprägung des Entschließungs- und Auswahlermessens - als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen (BFH-Urteile vom 12. Februar 2009 VI R 40/07, BStBl II 2009, 478 Rz. 17 und vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504, Rz 15 ff. sowie Beschlüsse vom 8. Juni 2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822, Rz. 17 sowie vom 14. Februar 2006 VII B 119/05, BFH/NV 2006, 1246, Rz. 8).

    Sie würde eher ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von einer Inanspruchnahme freistellte (BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 40/07, BStBl II 2009, 478, Rz. 17).

  • FG Düsseldorf, 29.10.2019 - 10 K 1908/15

    Auswahlermessen bei Haftung wegen Steuerhinterziehung

    Ein Steuerhinterzieher könne nicht beanspruchen, dass statt seiner ein gleichrangig haftender Mittäter in Anspruch genommen werde, selbst wenn die Haftungsschuld bei den übrigen Mittätern ebenso schnell und einfach nacherhoben werden könne (Verweis auf BFH, Urteil vom 12.02.2009 - VI R 40/07, BStBl II 2009, 478).

    Denn auf die Heranziehung eines vorsätzlich an einer Steuerstraftat Beteiligten kann grundsätzlich nicht verzichtet werden (BFH, Urteil vom 12.02.2009 - VI R 40/07, BStBl II 2009, 478).

  • FG Sachsen, 16.12.2021 - 8 K 623/21

    Anforderungen an die Haftung für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag

    Dazu verweist der Beklagte auf das BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 40/07.

    Dem gegenüber ist bei einer grob leichtfertigen oder gar vorsätzlichen Lohnsteuerverkürzung durch den Arbeitgeber das Ermessen in der Weise vorgeprägt, dass es im Regelfall recht und billig erscheint, wenn ihn die Finanzbehörde für den Steuerschaden in Anspruch nimmt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 2009, VI R 40/07, Juris-Rz. 17).

    So bedarf es im Falle einer vorsätzlichen Steuerstraftat keiner besonderen Begründung für die Ausübung des Auswahlermessens zwischen mehreren in Betracht kommenden Gesamtschuldnern (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 2009, VI R 40/07 m.w.N.).

  • BFH, 02.09.2021 - VI R 47/18

    Rechtswidrigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids bei Unterschreitung des

    Wegen der Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen, die dem Gericht keinen Raum für eigene Ermessenserwägungen lässt, muss die Ermessensentscheidung spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden (z.B. Senatsurteile vom 12.02.2009 - VI R 40/07, BFHE 224, 306, BStBl II 2009, 478, unter II.1.b aa, und vom 24.09.2015 - VI R 69/14, BFHE 251, 247, BStBl II 2016, 176, Rz 21, jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15

    Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur

  • FG Nürnberg, 01.02.2023 - 3 K 596/22

    Aufforderung zur Vorlage von Mietverträgen und weiterer Unterlagen für die

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13

    Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem

  • FG Sachsen, 19.07.2011 - 6 K 1290/06

    Keine unbeschränkte Aufrechnung mit Kindergeldnachzahlungsbeträgen Nachzahlung

  • FG Hamburg, 06.09.2012 - 2 K 232/11

    Abgabenordnung: Haftung wegen Steuerhinterziehung

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2021 - 9 K 9159/18

    Haftungsbescheid vom 28.04.2014

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 9 V 9170/14

    Antrags auf Aufhebung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Haftungsbescheid vom

  • FG Sachsen, 16.12.2020 - 2 K 1710/19

    Sachdienlichkeit des Erlasses der Teileinspruchsentscheidung hinsichtlich

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2019 - 9 K 9159/15

    Haftungsinanspruchnahme der alleinigen gesetzlichen Vertreterin einer

  • FG Hamburg, 24.04.2012 - 2 V 233/11

    Haftung wegen Steuerhinterziehung im Rahmen eines Umsatzsteuerkarussells -

  • FG Saarland, 29.02.2012 - 2 V 1406/11

    Änderung von Einkommensteuerbescheiden, deren Festsetzungsfrist zum 18. Dezember

  • FG Hamburg, 23.05.2023 - 6 K 95/21

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist in 2023 - Fax statt beSt -

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12204/11

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid nach §

  • FG Saarland, 16.03.2011 - 2 K 1070/08

    Entstehen von Einfuhrumsatzsteuer bei Beendigung der truppenzollrechtlichen

  • FG Saarland, 22.02.2012 - 2 V 1406/11

    Änderung eines vor dem 18.12.2006 ergangenen Einkommensteuerbescheids des

  • FG München, 17.05.2010 - 14 K 1804/07

    Voraussetzungen des Widerrufs einer Zulassung zum Bezug von Branntwein u.a. unter

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